Waldbrandverordnung in Kraft
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet, auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden, gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 56/2016, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an: Im … Waldbrandverordnung in Kraft